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Dienstag, den 17. März 2009 um 00:00 Uhr
"Wir haben verstanden..."

Einst musste Herakles die eigentlich unmögliche Aufgabe lösen und den riesigen Stall des Augias
ausmisten. Zu diesem Zweck leitete er die Flüsse um und spülte den Mist von dannen. Fast ist man versucht,
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner als weibliche und bayrische Ausgabe des antiken Helden zu sehen,
wenn man sie mit ihrem Ministerium den Strukturmängeln und Missständen in der deutschen
Finanzdienstleistungsindustrie zu Leibe rücken sieht. Doch die Sache hat mehr als einen Haken: Schließlich
musste Herakles weder den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen und Verbände Rechnung tragen, noch
befand er sich in den Zwängen einer großen Koalition oder gar in einem Super-Wahljahr. Das Maßnahmenpaket
des Ministeriums zielt vor diesem Hintergrund zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, bleibt aber bis auf
weiteres Stückwerk, droht sich in vielen Fällen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschränken und an
anderer Stelle über das Ziel hinauszuschießen. Aber der Reihe nach!

Zum Hintergrund:
Dass die deutsche Finanzdienstleistungsbranche grundsätzlich einer stärkeren Reglementierung bedarf,
weiß man im Verbraucherschutzministerium nicht erst seit der aktuellen Finanzmarktkrise. Allerdings
lassen sich die Missstände und Strukturmängel derzeit besonders gut erkennen und sind mittlerweile Gegenstand
des öffentlichen Interesses geworden. Immer häufiger fordern die Bürger im Zuge eigener schlechter Erfahrungen
verärgert die harte Hand des Staates. Allein im vergangenen halben Jahr gingen im zuständigen Ministerium
mehr als 140.000 Beschwerden ein. Das Spektrum reichte über ausgefallene Lehman-Zertifikate und isländische
Festgelder weit hinaus. Neben dem Kapitalverlust infolge von Beratungsfehlern richtet sich die Kritik unter
anderem auch gegen die Vertriebsmethoden vieler Finanzdienstleister, die ihre Kunden förmlich drangsaliert
haben sollen. Rechnet man den unzähligen Anrufen, Mails und Briefen der Verbraucher an die Ministerien auch
noch jene Unmutsbekundungen hinzu, die die Bundestagsabgeordneten aus ihren Wahlkreisen direkt erreichen
und berücksichtigt ferner das augenblickliche Image gewinnmaximierender Finanzkonzerne, deren Manager trotz
Milliardenverlusten unverhältnismäßige Boni vereinnahmen, entsteht angesichts bevorstehender Urnengänge
Handlungsbedarf.

Politik und Staat sind grundsätzlich handlungsbereit und -willig, beeilen sich aber zunächst darauf
hinzuweisen, dass ihre „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ keinesfalls eine durch die Krise ausgelöste spontane
Affekthandlung darstellen, sondern von langer Hand vorbereitet sind. Da trifft es sich gut, dass eine vom
Verbraucherschutzministerium bereits 2007 in Auftrag gegebene Studie zur Situation des
Finanzdienstleistungsmarktes unlängst abgeschlossen wurde und die Ergebnisse jetzt veröffentlicht werden
konnten. Die Studie, die mit dem Titel „ein Markt zum Haare raufen“ überschrieben ist, kommt zu dem Schluss,
dass es dem deutschen Finanzdienstleistungsmarkt an Transparenz mangelt, dass er von Überkapazitäten
geprägt und unzureichend reguliert ist. Es werden falsche Provisionsanreize geliefert und es fehlt den
Verbrauchern an der notwendigen Sachkunde, die ihnen als erforderliche Entscheidungsgrundlage dienen
könnte.

Die mit der Studie beauftragte Beratungsgesellschaft regt im Einzelnen an, die Finanzplanung ganzheitlich
als Grundansatz zu sehen, die Anreizstrukturen zu Gunsten einer objektiveren Beratung zu verändern und
insbesondere die Honorarberatung und gesellschaftliche Finanzbildungsaktivitäten zu fördern. Ferner sollen
Standards geschaffen und der Rechtsrahmen der Finanzvermittlung vereinheitlicht werden. Hierzu zählt die
Studie explizit auch die Abschaffung des Sonderstatus für Investmentfondsvermittler sowie für Vermittler
geschlossener Fonds im Hinblick auf KWG und WPHG. Und schließlich fordert die Studie das Ministerium dazu
auf, die Aufsicht, also namentlich die BaFin zu stärken und Finanzprodukte gleichsam zertifizieren zu lassen. Den
Umfang des jährlich in Deutschland entstehenden Vermögensschadens schätzt die Studie auf rund 20 bis 25
Mrd. Euro. Er errechnet sich unter anderem aus der Summe überflüssiger Versicherungsverträge, vorzeitig
gekündigter Lebensversicherungen, aus ausgefallenen Wertpapieren und durch den Einsatz von Anlageformen,
die für die individuellen Bedürfnisse der Verbraucher unangemessen sind.

Anlässlich einer Fachtagung am 10. März im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz unter dem Motto „Anforderungen an die Finanzvermittlung - Verbraucherschutz im Zeichen
der Finanzmarktkrise“ stellte die zuständige Ministerin Aigner nun unlängst die Ergebnisse der Studie vor, gab
den erschienenen Vertretern von Verbänden und Interessengruppen Gelegenheit zur Stellungnahme und erklärte
neben der eigenen ministerialen Grundhaltung auch die ersten bereits eingeleiteten Maßnahmen. Das
Ministerium will den Verbrauchern in einem ersten Schritt einen Wegweiser, um nicht zu sagen Routenplaner, an
die Hand geben, der sie unabhängig von etwaigen Beratern in die Lage versetzen soll, jene Produkte für sich zu
ermitteln, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Dabei setzt die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ vor allem
auf Transparenz und Verständlichkeit. Für die Ministerin steht fest: Verbraucher sollen verstehen, was sich hinter
den ihnen angebotenen Produkten verbirgt und sich anschließend darauf verlassen können, dass die
Anlageformen halten, was sie versprochen haben. Vier Merkmale erachtet sie als besonders wichtig: die
Sicherheit, die Flexibilität, die Rendite und die Kosten eines Produkts. Zudem fordert das Ministerium verbindliche
Mindeststandards für Finanzvermittler, insbesondere mit Blick auf ihre berufliche Qualifikation. Vertriebs- und
Anreizsysteme sollen die Qualität und Seriosität der Beratung nicht beeinträchtigen und die Kundenwünsche
berücksichtigen.

Der Forderung nach einem Finanz-TÜV, der Kapitalanlagen inhaltlich prüft und zertifiziert, erklärt das
Verbraucherschutzministerium hingegen eine klare Absage. Bei der Erteilung derartiger Gütesiegel sieht
man hinsichtlich der Durchführung und der Verantwortlichkeit zu viele offene Fragen und möchte insbesondere
die Produkthaftung lieber bei den Anbietern belassen. Eine entsprechende Handlungsempfehlung hätte ohnehin
eine Erweiterung der BaFin-Kompetenzen und -Aufgaben erfordert und zudem einen erheblichen
Kapazitätsausbau der Bundesanstalt vorausgesetzt. Überdies erklärte die Ministerin, keinem Anleger spekulative
Investments verbieten zu wollen, so lange er sich der Reichweite der eingegangenen Risiken bewusst sei. Und
auch zu der von den Verbraucherschutzorganisationen geforderten Beweislastumkehr, die den Anleger vom
Nachweis der Fehlberatung entbinden und den Vermittler im Umkehrschluss zur Exkulpierung zwingen würde,
geht das Ministerium in Ermangelung der praktischen Tauglichkeit auf Distanz.
Der Maßnahmenkatalog des Ministeriums unterteilt sich in bereits eingeleitete Entscheidungen und
gedankliche Planungen, die im Dialog mit den Interessenverbänden weiter entwickelt und später verfolgt
werden sollen, in der laufenden Legislaturperiode aber voraussichtlich keine Umsetzung mehr erfahren werden.
Mitte Februar hat das Bundeskabinett die ersten Maßnahmenpakete des Ministeriums bereits auf den Weg
gebracht. So müssen beispielsweise Finanzdienstleistungsinstitute und Banken zukünftig die
Beratungsgespräche mit ihren Kunden in angemessener Weise protokollieren und diese Zusammenfassungen
den Kunden auch in Kopie aushändigen. Die parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen unterstrich in
diesem Zusammenhang vor allem die geforderte Verständlichkeit der Protokolle, die verschiedene am Markt
schon genutzte und überprüfte Versionen vermissen ließen. Das Ministerium verspricht sich von den Protokollen
insofern eine Stärkung des Verbraucherschutzes, als den Kunden die Beweislage für den Fall von
Schadensersatzklagen erleichtert werden soll. Zudem sollen Schadensersatzansprüche bei Finanzgeschäften
zukünftig nicht mehr drei Jahre nach Vertragsabschluss erlöschen, sondern erst drei Jahre nach Bekanntwerden
der Fehlberatung.

Eines wurde anlässlich der Fachtagung besonders deutlich. Der Gesetzgeber sitzt förmlich zwischen den
Stühlen. Will er den unterschiedlichen Forderungen der Verbraucher, Produktgeber, Verbände und
Distributionswege gleichermaßen gerecht werden, ist ein Konsens kaum möglich oder verkörpert nur den
kleinsten gemeinsamen Nenner. Das Stakkato der unterschiedlichen Wortmeldungen anlässlich der Fachtagung
verdeutlichte die Komplexität der Interessenlage und die Gegensätzlichkeit der verschiedenen Wünsche und
verfolgten Ziele. Man ist sich grundsätzlich einig, dass der Kunde König sein soll und geschützt werden muss,
teilweise sogar vor sich selbst, dass die Transparenz erhöht werden soll und einer objektiveren Beratung der Weg
geebnet werden soll. Der Weg zu diesen Zielen bleibt dessen ungeachtet völlig offen. Die vortragenden Verbände
und Organisationen ließen Selbstkritik mehrheitlich genauso vermissen, wie die Bereitschaft, ihre
althergebrachten Vorgehensweisen zu modifizieren oder von ihren Pfründen und in der Vergangenheit
eingeräumten Rechten zurückzutreten. So fordert beispielsweise die Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz die Beweislastumkehr, die vom Bundesverband Finanzdienstleistungen strikt abgelehnt wird
und fordern die Verbraucherschützer ein Verbot der Zillmerung bei Ratensparverträgen - gleich ob Investment
oder Versicherungen, was für den Gesamtverband der Deutschen Versicherer aus verständlichen Gründen einen
Alptraum darstellt.

Stellungnahme der Drescher&Cie GmbH:
Da die Ministerin die Finanzindustrie zum Gedankenaustausch aufgefordert hat, veröffentlicht die
Drescher&Cie GmbH an dieser Stelle einige Gedanken und Thesen zur beschriebenen Problematik, von
deren Lösung Branche und Ministerium noch weit entfernt ist. In diesem Zusammenhang sei angemerkt,
dass es den einen, den goldenen Lösungsweg, der die Zukunft in der deutschen Finanzdienstleistungsbranche
besser macht, aus unserer Sicht nicht gibt. Den Weg zum Ziel stellt eher ein langwieriger Prozess von
koordinierten Einzelmaßnahmen dar, deren Praxistauglichkeit im Einzelfall zu überprüfen ist. Obendrein muss
sich der staatliche Regulator der Tatsache bewusst sein, dass dieser Weg so oder so die Interessen einzelner
Marktstrukturen stark tangieren und zu Auseinandersetzungen mit entsprechenden Lobbyisten führen wird.
Zudem kommt man nicht umhin, den Verbraucher, egal wie schutzbedürftig er am Ende sein mag, immer
noch als einen eigenständig denkenden und selbstverantwortlich handelnden mündigen Bürger zu sehen.
Das häufig bediente Klischee des „Schafes“, das den „Wölfen“ der Finanzindustrie ausgeliefert ist, wird bei allem
Verständnis für den Ärger über die Summe der Fehlberatungen in der Vergangenheit überstrapaziert. Der
Verbraucher wird genauso wie die Finanzbranche an sich arbeiten müssen, da er in vielen Fällen von den
gleichen psychologischen Faktoren beeinflusst wird, z.B. von der Euphorie und teilweise sogar Gier nach
Rendite, die ihn die Wechselwirkungen zwischen Sicherheit, Verfügbarkeit und Ertrag vergessen lassen; von der
häufig zu beobachtenden Ignoranz, sich mit wichtigen, für die Auswahl der Kapitalanlage entscheidenden
Sachverhalten auseinander zu setzen; von der Gutgläubigkeit, der Produktgeber oder Berater verfolge eher die
Interessen des Verbrauchers als eigenwirtschaftliche und könne die Zukunft der Kapitalmärkte voraussehen.

1. Wir begrüßen das Bestreben des Ministeriums, an den Verfehlungen der Deutschen Finanzdienstleistungsbranche etwas zu ändern und anachronistische Strukturen aufzubrechen.
Änderungen kommen neben den Verbrauchern auch jenen Finanzdienstleistern zugute, die ihre Kunden
täglich objektiv und qualifiziert beraten und ihnen zeitgemäße, fair gepreiste, funktionsfähige und Gewinn
bringende Produkte vermitteln.

2. Im Kontext der aktuellen Überlegungen erscheint uns eine genauere Definition des Begriffs
„Vermögensschäden“ wünschenswert. Schließlich ist nicht jede, aus unvorhersehbaren privaten
Gründen vorzeitig gekündigte langfristige Police gleich ein Beratungsfehler.

3. Es wäre hilfreich seitens des Gesetzgebers, die Ausgestaltung von Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen
besser zu regeln. Dabei kommt es weniger auf die Höhe der Versicherungen,
als vielmehr auf die Frage an, wann sie im Interesse der falsch beratenen Anleger einzuspringen haben.
Dass die Anbieter entsprechender Versicherungen im Falle der Erweiterung ihres Leistungsrahmens ihre
Prämienforderungen anheben werden, versteht sich genauso, wie die Tatsache, dass sich viele Berater
den Versicherungsschutz dann nicht mehr werden leisten können.

4. Die grundsätzliche Verlängerung der Verjährungsfrist und Haftungszeit erscheint uns berechtigt. Die vor
einigen Jahren erfolgte gesetzliche Kürzung des Zeitraums auf drei Jahre konnten wir schon damals
nicht nachvollziehen. Schließlich würde beispielsweise ein Anleger, der sich an den empfohlenen
Anlagehorizont eines Aktienfonds von mehr als fünf Jahren hält, erst nach Verstreichen der Frist
überhaupt bemerken, dass er falsch beraten wurde. Die jetzt vom Kabinett beschlossene Neuregelung
einer dreijährigen Verjährungsfrist nach Bekanntwerden des Schadensfalls halten wir indes für
unglücklich. Schließlich entsteht an dieser Stelle theoretisch eine unbefristete Verjährung und Haftung,
deren langlebige Restrisiken beispielsweise bei Kapitallebensversicherungen für die Anbieter von
Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen genauso problematisch sind, wie für die Käufer von
Finanzinstituten und die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen der Berater. Eine einheitliche
Verjährungsfrist von fünf bis zehn Jahren wäre aus unserer Sicht hilfreicher.

5. Das Verbraucherschutzministerium rügt verbal anlässlich der Fachtagung die Inflexibilität lang laufender
Kapitalanlagen, die den individuellen Bedürfnissen der Anleger keine Rechnung tragen und ihnen nicht
angepasst werden können. Einverstanden! Wie passen aber derartige Äußerungen zu staatlichen
Anreizen für Riester- und Rürup-Renten, die auf das Endalter 60 zugeschnitten sind?

6. Die veränderte Verteilung von Abschluss- und Folgeprovisionen, beispielsweise die Deckelung der
Abschlusscourtage auf 50% halten wir für eine sehr sinnvolle Idee. Zeigt sich doch täglich in der
Beratungswelt, dass die Finanzprodukte mit der höchsten Abschlusscourtage am häufigsten vertrieben
werden. Die gezillmerten Kostenstrukturen belasten die Anleger aber überproportional stark und
schränken deren Flexibilität erheblich ein. Eine generelle Abschaffung der Provisionsvermittlung halten
wir in soweit für schwierig, als die Honorarberatung bis auf weiteres keine breite Marktakzeptanz
erwarten lässt und den Interessen einiger betroffener starker Lobbyisten entgegensteht.

7. Die Honorarberatung erscheint uns als einem der ältesten Anbieter dieser Dienstleistung
förderungswürdig und zeitgemäß. Allerdings sollte der Gesetzgeber sehr wohl prüfen, welcher der so
genannten Honorarberater zusätzlich zu seinen Honoraren variable laufende Vergütungen der
Produktgeber vereinnahmt und damit die Objektivität seiner Beratungsdienstleistung lediglich
vorspiegelt. Honorarberater ist noch lange nicht jeder, der es von sich behauptet. Diese Tatsache erklärt
sich unter anderem derzeit vielfach noch in Ermangelung erforderlicher Nettoprodukte bzw. der
technischen Möglichkeit vieler Institute den Kunden die Bestandsprovisionen gut schreiben zu können.
Zudem muss die Frage erlaubt sein, inwieweit sich eine angedachte staatliche Förderung der
Honorarberatung, beispielsweise durch steuerliche Absetzbarkeit der Honorare, mit der gerade
vorgenommenen Pauschalierung der Besteuerung von Kapitalanlagen vereinbaren lässt. Und schließlich
bliebe zu klären, wie die Honorarberatung bei Kleinstanlagen kostendeckend durchgeführt werden kann
(Mischkalkulation?) und wie der Verbraucher seine häufig zu beobachtende „Geiz-ist-geil-Mentalität“
überwinden soll, so lange er nicht begreift, dass die Provisionsvermittlung für ihn mit internen Kosten
verbunden ist. Ohnehin sollten sich alle Beteiligten der Tatsache bewusst werden, dass eine
Honorarberatung, wie sich an vielen Beispielen durchrechnen lässt nicht zwingend preiswerter und im
Ergebnis schon gar nicht besser sein muss. Die Objektivität der Beratung verbessert sie indes
unbestritten.

8. Ein fachlicher Mindeststandard und eine entsprechende Qualifikation zur Finanzdienstleistung
erscheinen uns angeraten, um nicht zu sagen, selbstverständlich. Allerdings bleibt die Frage offen, wie
man mit einer von den Verbänden geforderten „Alten-Hasen-Regelung“ den laufenden Alltag verbessern
will. Ein solcher Schritt würde lediglich die Markteintrittsbarrieren der Zukunft verändern. Zudem bleibt zu
klären, wie die Mindestqualifikation aussehen soll. Ein Test für Finanzdienstleister? Die Ergebnisse
wären in vielen Fällen erschreckender als bei den Einbürgerungstests. Ein Studium? Hier werden
zumeist wissenschaftliche Ansätze und Methoden gelehrt, weniger aber Praxisbezüge und für den Alltag
erforderliches Detailwissen vermittelt. Ohnehin müsste zwischen Grundwissen, das jeder Berater haben
sollte, und Spezialwissen, das für seine konkrete Dienstleistung erforderlich ist, unterschieden werden.

9. Völlig am Ziel vorbei schießt unseres Erachtens die erwogene Streichung der Ausnahmeregelungen für
den Fondsvertrieb. Zum einen zeigen große Teile der unabhängigen Beraterlandschaft in Deutschland
genauso wie die Betreuung in Banken und Vermögensverwaltungen täglich, dass eine gute oder
schlechte Anlageberatung keine Frage des Institutstatus ist. Der Grenzverlauf zwischen guter und
schlechter Beratung verläuft keineswegs zwischen Instituten und freien Vermittlern, sondern quer durch
die Lager hindurch. Zum anderen belegt das Beispiel Österreich derzeit eindrucksvoll, dass
Haftungsdächer, unter denen freie Vermittler tätig sind, den beratenen Kunden wenig dienlich sind, wenn
sie für den Fall einer größer werdenden Haftungswahrscheinlichkeit (Meinl, Madoff, etc.) wieder
abgebaut werden. Der Wegfall der Ausnahmeregelung, die bisher nicht ohne Grund bestand, führt
unserer Ansicht nach zu einer standardisierten Beratung, die der individuellen Situation der Anleger
weniger Rechnung trägt und würde viele Berater, die den mit einer Lizensierung verbundenen Aufwand
eines Instituts nicht tragen können aus dem Markt drängen und oligopolistische Tendenzen mit allen
unschönen Nebenwirkungen verstärken. Eine bessere Beratungsleistung verspricht die Maßnahme
allerdings mehrheitlich nicht. Sollte der Gesetzgeber die Streichung der Ausnahmeregelungen allein aus
Gründen der regulatorischen Vereinheitlichung verfolgen und am Ende der Beratungskette einen
finanzstarken Haftenden vermuten, sollte er sich die Eigenkapitaldecken der entsprechenden Garanten
noch einmal näher betrachten.

10. Die Umkehr der Beweislast ist aus Sicht der Verbraucher eine schöne Sache. Allerdings sollte der
Perspektive der Berater eine ebenso große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zusätzliche detaillierte
Dokumentationen erhöhen den Beratungsaufwand, dessen Kosten viele Anleger aber nicht tragen
wollen. Zudem dürfte eine solche Maßnahme zu einer sprunghaften Ausweitung von Haftungsprozessen
auf „Verdacht“ führen, weshalb wir diese Maßnahme ablehnen. Die Protokollpflicht wirft viele Fragen
nach der Ausgestaltung auf. Als Anbieter eines der ältesten Protokolle zur Beratung von Anlegern mit
Investmentfonds sind wir sehr gespannt auf die zukünftigen Anforderungen seitens des Ministeriums.
Telefonische Aufzeichnungen oder gar mediale Mitschnitte halten wir mit Blick auf die Vertraulichkeit und
den Datenschutz für problematisch.

11. Wir freuen uns über die Forderung nach größeren Anstrengungen zur allgemeinen Finanzbildung breiter
Bevölkerungsschichten. Umso mehr als unser Haus zu den Gründungs- und Fördermitgliedern des
Vereins zur Förderung der Investmentidee in Deutschland e.V. (FVI) gehört. Dabei muss berücksichtigt
werden, dass es häufig genug weniger an der Menge der zur Verfügung stehenden Informationen liegt,
als vielmehr an ihrer Verständlichkeit. Wie heißt es in der Studie des Ministeriums so schön, „mehr
Informationen bedeuten noch lange nicht mehr Beratungsqualität und Handlungssicherheit“. Es versteht
sich von selbst, dass die bestehenden und noch zu begründenden Bildungsträger genauso wenig wie
die Verbraucherzentralen zu eigenständigen Beratungsinstitutionen außerhalb der allgemeinen
Marktregularien mutieren dürfen. Zu Recht wurde auf der Fachtagung die Frage gestellt, welche Instanz
eigentlich die Verbraucherzentralen hinsichtlich ihrer Vorschläge und Beratungen prüfe.

Die Drescher & Cie GmbH ist als Finanzinformationsdienstleister und langjähriger Marktbeobachter der
deutschen Finanzdienstleistungsindustrie an konstruktiven Verbesserungen des Beratungsalltags
interessiert. Wir verstehen die genannten Thesen und Gedanken als einen ersten Beitrag unseres Hauses zur
laufenden Diskussion und würden uns freuen, wenn die eine oder andere Überlegung seitens des Ministeriums
oder der federführenden Verbände aufgegriffen würde.

 

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