"Wir haben verstanden..."
Einst musste Herakles die eigentlich unmögliche Aufgabe lösen und den riesigen Stall des Augias ausmisten. Zu diesem Zweck leitete er die Flüsse um und spülte den Mist von dannen. Fast ist man versucht, Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner als weibliche und bayrische Ausgabe des antiken Helden zu sehen, wenn man sie mit ihrem Ministerium den Strukturmängeln und Missständen in der deutschen Finanzdienstleistungsindustrie zu Leibe rücken sieht. Doch die Sache hat mehr als einen Haken: Schließlich musste Herakles weder den Bedürfnissen unterschiedlicher Zielgruppen und Verbände Rechnung tragen, noch befand er sich in den Zwängen einer großen Koalition oder gar in einem Super-Wahljahr. Das Maßnahmenpaket des Ministeriums zielt vor diesem Hintergrund zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, bleibt aber bis auf weiteres Stückwerk, droht sich in vielen Fällen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zu beschränken und an anderer Stelle über das Ziel hinauszuschießen. Aber der Reihe nach! Zum Hintergrund: Dass die deutsche Finanzdienstleistungsbranche grundsätzlich einer stärkeren Reglementierung bedarf, weiß man im Verbraucherschutzministerium nicht erst seit der aktuellen Finanzmarktkrise. Allerdings lassen sich die Missstände und Strukturmängel derzeit besonders gut erkennen und sind mittlerweile Gegenstand des öffentlichen Interesses geworden. Immer häufiger fordern die Bürger im Zuge eigener schlechter Erfahrungen verärgert die harte Hand des Staates. Allein im vergangenen halben Jahr gingen im zuständigen Ministerium mehr als 140.000 Beschwerden ein. Das Spektrum reichte über ausgefallene Lehman-Zertifikate und isländische Festgelder weit hinaus. Neben dem Kapitalverlust infolge von Beratungsfehlern richtet sich die Kritik unter anderem auch gegen die Vertriebsmethoden vieler Finanzdienstleister, die ihre Kunden förmlich drangsaliert haben sollen. Rechnet man den unzähligen Anrufen, Mails und Briefen der Verbraucher an die Ministerien auch noch jene Unmutsbekundungen hinzu, die die Bundestagsabgeordneten aus ihren Wahlkreisen direkt erreichen und berücksichtigt ferner das augenblickliche Image gewinnmaximierender Finanzkonzerne, deren Manager trotz Milliardenverlusten unverhältnismäßige Boni vereinnahmen, entsteht angesichts bevorstehender Urnengänge Handlungsbedarf. Politik und Staat sind grundsätzlich handlungsbereit und -willig, beeilen sich aber zunächst darauf hinzuweisen, dass ihre „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ keinesfalls eine durch die Krise ausgelöste spontane Affekthandlung darstellen, sondern von langer Hand vorbereitet sind. Da trifft es sich gut, dass eine vom Verbraucherschutzministerium bereits 2007 in Auftrag gegebene Studie zur Situation des Finanzdienstleistungsmarktes unlängst abgeschlossen wurde und die Ergebnisse jetzt veröffentlicht werden konnten. Die Studie, die mit dem Titel „ein Markt zum Haare raufen“ überschrieben ist, kommt zu dem Schluss, dass es dem deutschen Finanzdienstleistungsmarkt an Transparenz mangelt, dass er von Überkapazitäten geprägt und unzureichend reguliert ist. Es werden falsche Provisionsanreize geliefert und es fehlt den Verbrauchern an der notwendigen Sachkunde, die ihnen als erforderliche Entscheidungsgrundlage dienen könnte. Die mit der Studie beauftragte Beratungsgesellschaft regt im Einzelnen an, die Finanzplanung ganzheitlich als Grundansatz zu sehen, die Anreizstrukturen zu Gunsten einer objektiveren Beratung zu verändern und insbesondere die Honorarberatung und gesellschaftliche Finanzbildungsaktivitäten zu fördern. Ferner sollen Standards geschaffen und der Rechtsrahmen der Finanzvermittlung vereinheitlicht werden. Hierzu zählt die Studie explizit auch die Abschaffung des Sonderstatus für Investmentfondsvermittler sowie für Vermittler geschlossener Fonds im Hinblick auf KWG und WPHG. Und schließlich fordert die Studie das Ministerium dazu auf, die Aufsicht, also namentlich die BaFin zu stärken und Finanzprodukte gleichsam zertifizieren zu lassen. Den Umfang des jährlich in Deutschland entstehenden Vermögensschadens schätzt die Studie auf rund 20 bis 25 Mrd. Euro. Er errechnet sich unter anderem aus der Summe überflüssiger Versicherungsverträge, vorzeitig gekündigter Lebensversicherungen, aus ausgefallenen Wertpapieren und durch den Einsatz von Anlageformen, die für die individuellen Bedürfnisse der Verbraucher unangemessen sind. Anlässlich einer Fachtagung am 10. März im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter dem Motto „Anforderungen an die Finanzvermittlung - Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise“ stellte die zuständige Ministerin Aigner nun unlängst die Ergebnisse der Studie vor, gab den erschienenen Vertretern von Verbänden und Interessengruppen Gelegenheit zur Stellungnahme und erklärte neben der eigenen ministerialen Grundhaltung auch die ersten bereits eingeleiteten Maßnahmen. Das Ministerium will den Verbrauchern in einem ersten Schritt einen Wegweiser, um nicht zu sagen Routenplaner, an die Hand geben, der sie unabhängig von etwaigen Beratern in die Lage versetzen soll, jene Produkte für sich zu ermitteln, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Dabei setzt die „Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen“ vor allem auf Transparenz und Verständlichkeit. Für die Ministerin steht fest: Verbraucher sollen verstehen, was sich hinter den ihnen angebotenen Produkten verbirgt und sich anschließend darauf verlassen können, dass die Anlageformen halten, was sie versprochen haben. Vier Merkmale erachtet sie als besonders wichtig: die Sicherheit, die Flexibilität, die Rendite und die Kosten eines Produkts. Zudem fordert das Ministerium verbindliche Mindeststandards für Finanzvermittler, insbesondere mit Blick auf ihre berufliche Qualifikation. Vertriebs- und Anreizsysteme sollen die Qualität und Seriosität der Beratung nicht beeinträchtigen und die Kundenwünsche berücksichtigen. Der Forderung nach einem Finanz-TÜV, der Kapitalanlagen inhaltlich prüft und zertifiziert, erklärt das Verbraucherschutzministerium hingegen eine klare Absage. Bei der Erteilung derartiger Gütesiegel sieht man hinsichtlich der Durchführung und der Verantwortlichkeit zu viele offene Fragen und möchte insbesondere die Produkthaftung lieber bei den Anbietern belassen. Eine entsprechende Handlungsempfehlung hätte ohnehin eine Erweiterung der BaFin-Kompetenzen und -Aufgaben erfordert und zudem einen erheblichen Kapazitätsausbau der Bundesanstalt vorausgesetzt. Überdies erklärte die Ministerin, keinem Anleger spekulative Investments verbieten zu wollen, so lange er sich der Reichweite der eingegangenen Risiken bewusst sei. Und auch zu der von den Verbraucherschutzorganisationen geforderten Beweislastumkehr, die den Anleger vom Nachweis der Fehlberatung entbinden und den Vermittler im Umkehrschluss zur Exkulpierung zwingen würde, geht das Ministerium in Ermangelung der praktischen Tauglichkeit auf Distanz. Der Maßnahmenkatalog des Ministeriums unterteilt sich in bereits eingeleitete Entscheidungen und gedankliche Planungen, die im Dialog mit den Interessenverbänden weiter entwickelt und später verfolgt werden sollen, in der laufenden Legislaturperiode aber voraussichtlich keine Umsetzung mehr erfahren werden. Mitte Februar hat das Bundeskabinett die ersten Maßnahmenpakete des Ministeriums bereits auf den Weg gebracht. So müssen beispielsweise Finanzdienstleistungsinstitute und Banken zukünftig die Beratungsgespräche mit ihren Kunden in angemessener Weise protokollieren und diese Zusammenfassungen den Kunden auch in Kopie aushändigen. Die parlamentarische Staatssekretärin Ursula Heinen unterstrich in diesem Zusammenhang vor allem die geforderte Verständlichkeit der Protokolle, die verschiedene am Markt schon genutzte und überprüfte Versionen vermissen ließen. Das Ministerium verspricht sich von den Protokollen insofern eine Stärkung des Verbraucherschutzes, als den Kunden die Beweislage für den Fall von Schadensersatzklagen erleichtert werden soll. Zudem sollen Schadensersatzansprüche bei Finanzgeschäften zukünftig nicht mehr drei Jahre nach Vertragsabschluss erlöschen, sondern erst drei Jahre nach Bekanntwerden der Fehlberatung. Eines wurde anlässlich der Fachtagung besonders deutlich. Der Gesetzgeber sitzt förmlich zwischen den Stühlen. Will er den unterschiedlichen Forderungen der Verbraucher, Produktgeber, Verbände und Distributionswege gleichermaßen gerecht werden, ist ein Konsens kaum möglich oder verkörpert nur den kleinsten gemeinsamen Nenner. Das Stakkato der unterschiedlichen Wortmeldungen anlässlich der Fachtagung verdeutlichte die Komplexität der Interessenlage und die Gegensätzlichkeit der verschiedenen Wünsche und verfolgten Ziele. Man ist sich grundsätzlich einig, dass der Kunde König sein soll und geschützt werden muss, teilweise sogar vor sich selbst, dass die Transparenz erhöht werden soll und einer objektiveren Beratung der Weg geebnet werden soll. Der Weg zu diesen Zielen bleibt dessen ungeachtet völlig offen. Die vortragenden Verbände und Organisationen ließen Selbstkritik mehrheitlich genauso vermissen, wie die Bereitschaft, ihre althergebrachten Vorgehensweisen zu modifizieren oder von ihren Pfründen und in der Vergangenheit eingeräumten Rechten zurückzutreten. So fordert beispielsweise die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz die Beweislastumkehr, die vom Bundesverband Finanzdienstleistungen strikt abgelehnt wird und fordern die Verbraucherschützer ein Verbot der Zillmerung bei Ratensparverträgen - gleich ob Investment oder Versicherungen, was für den Gesamtverband der Deutschen Versicherer aus verständlichen Gründen einen Alptraum darstellt. Stellungnahme der Drescher&Cie GmbH: Da die Ministerin die Finanzindustrie zum Gedankenaustausch aufgefordert hat, veröffentlicht die Drescher&Cie GmbH an dieser Stelle einige Gedanken und Thesen zur beschriebenen Problematik, von deren Lösung Branche und Ministerium noch weit entfernt ist. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass es den einen, den goldenen Lösungsweg, der die Zukunft in der deutschen Finanzdienstleistungsbranche besser macht, aus unserer Sicht nicht gibt. Den Weg zum Ziel stellt eher ein langwieriger Prozess von koordinierten Einzelmaßnahmen dar, deren Praxistauglichkeit im Einzelfall zu überprüfen ist. Obendrein muss sich der staatliche Regulator der Tatsache bewusst sein, dass dieser Weg so oder so die Interessen einzelner Marktstrukturen stark tangieren und zu Auseinandersetzungen mit entsprechenden Lobbyisten führen wird. Zudem kommt man nicht umhin, den Verbraucher, egal wie schutzbedürftig er am Ende sein mag, immer noch als einen eigenständig denkenden und selbstverantwortlich handelnden mündigen Bürger zu sehen. Das häufig bediente Klischee des „Schafes“, das den „Wölfen“ der Finanzindustrie ausgeliefert ist, wird bei allem Verständnis für den Ärger über die Summe der Fehlberatungen in der Vergangenheit überstrapaziert. Der Verbraucher wird genauso wie die Finanzbranche an sich arbeiten müssen, da er in vielen Fällen von den gleichen psychologischen Faktoren beeinflusst wird, z.B. von der Euphorie und teilweise sogar Gier nach Rendite, die ihn die Wechselwirkungen zwischen Sicherheit, Verfügbarkeit und Ertrag vergessen lassen; von der häufig zu beobachtenden Ignoranz, sich mit wichtigen, für die Auswahl der Kapitalanlage entscheidenden Sachverhalten auseinander zu setzen; von der Gutgläubigkeit, der Produktgeber oder Berater verfolge eher die Interessen des Verbrauchers als eigenwirtschaftliche und könne die Zukunft der Kapitalmärkte voraussehen. 1. Wir begrüßen das Bestreben des Ministeriums, an den Verfehlungen der Deutschen Finanzdienstleistungsbranche etwas zu ändern und anachronistische Strukturen aufzubrechen. Änderungen kommen neben den Verbrauchern auch jenen Finanzdienstleistern zugute, die ihre Kunden täglich objektiv und qualifiziert beraten und ihnen zeitgemäße, fair gepreiste, funktionsfähige und Gewinn bringende Produkte vermitteln. 2. Im Kontext der aktuellen Überlegungen erscheint uns eine genauere Definition des Begriffs „Vermögensschäden“ wünschenswert. Schließlich ist nicht jede, aus unvorhersehbaren privaten Gründen vorzeitig gekündigte langfristige Police gleich ein Beratungsfehler. 3. Es wäre hilfreich seitens des Gesetzgebers, die Ausgestaltung von Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen besser zu regeln. Dabei kommt es weniger auf die Höhe der Versicherungen, als vielmehr auf die Frage an, wann sie im Interesse der falsch beratenen Anleger einzuspringen haben. Dass die Anbieter entsprechender Versicherungen im Falle der Erweiterung ihres Leistungsrahmens ihre Prämienforderungen anheben werden, versteht sich genauso, wie die Tatsache, dass sich viele Berater den Versicherungsschutz dann nicht mehr werden leisten können. 4. Die grundsätzliche Verlängerung der Verjährungsfrist und Haftungszeit erscheint uns berechtigt. Die vor einigen Jahren erfolgte gesetzliche Kürzung des Zeitraums auf drei Jahre konnten wir schon damals nicht nachvollziehen. Schließlich würde beispielsweise ein Anleger, der sich an den empfohlenen Anlagehorizont eines Aktienfonds von mehr als fünf Jahren hält, erst nach Verstreichen der Frist überhaupt bemerken, dass er falsch beraten wurde. Die jetzt vom Kabinett beschlossene Neuregelung einer dreijährigen Verjährungsfrist nach Bekanntwerden des Schadensfalls halten wir indes für unglücklich. Schließlich entsteht an dieser Stelle theoretisch eine unbefristete Verjährung und Haftung, deren langlebige Restrisiken beispielsweise bei Kapitallebensversicherungen für die Anbieter von Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen genauso problematisch sind, wie für die Käufer von Finanzinstituten und die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen der Berater. Eine einheitliche Verjährungsfrist von fünf bis zehn Jahren wäre aus unserer Sicht hilfreicher. 5. Das Verbraucherschutzministerium rügt verbal anlässlich der Fachtagung die Inflexibilität lang laufender Kapitalanlagen, die den individuellen Bedürfnissen der Anleger keine Rechnung tragen und ihnen nicht angepasst werden können. Einverstanden! Wie passen aber derartige Äußerungen zu staatlichen Anreizen für Riester- und Rürup-Renten, die auf das Endalter 60 zugeschnitten sind? 6. Die veränderte Verteilung von Abschluss- und Folgeprovisionen, beispielsweise die Deckelung der Abschlusscourtage auf 50% halten wir für eine sehr sinnvolle Idee. Zeigt sich doch täglich in der Beratungswelt, dass die Finanzprodukte mit der höchsten Abschlusscourtage am häufigsten vertrieben werden. Die gezillmerten Kostenstrukturen belasten die Anleger aber überproportional stark und schränken deren Flexibilität erheblich ein. Eine generelle Abschaffung der Provisionsvermittlung halten wir in soweit für schwierig, als die Honorarberatung bis auf weiteres keine breite Marktakzeptanz erwarten lässt und den Interessen einiger betroffener starker Lobbyisten entgegensteht. 7. Die Honorarberatung erscheint uns als einem der ältesten Anbieter dieser Dienstleistung förderungswürdig und zeitgemäß. Allerdings sollte der Gesetzgeber sehr wohl prüfen, welcher der so genannten Honorarberater zusätzlich zu seinen Honoraren variable laufende Vergütungen der Produktgeber vereinnahmt und damit die Objektivität seiner Beratungsdienstleistung lediglich vorspiegelt. Honorarberater ist noch lange nicht jeder, der es von sich behauptet. Diese Tatsache erklärt sich unter anderem derzeit vielfach noch in Ermangelung erforderlicher Nettoprodukte bzw. der technischen Möglichkeit vieler Institute den Kunden die Bestandsprovisionen gut schreiben zu können. Zudem muss die Frage erlaubt sein, inwieweit sich eine angedachte staatliche Förderung der Honorarberatung, beispielsweise durch steuerliche Absetzbarkeit der Honorare, mit der gerade vorgenommenen Pauschalierung der Besteuerung von Kapitalanlagen vereinbaren lässt. Und schließlich bliebe zu klären, wie die Honorarberatung bei Kleinstanlagen kostendeckend durchgeführt werden kann (Mischkalkulation?) und wie der Verbraucher seine häufig zu beobachtende „Geiz-ist-geil-Mentalität“ überwinden soll, so lange er nicht begreift, dass die Provisionsvermittlung für ihn mit internen Kosten verbunden ist. Ohnehin sollten sich alle Beteiligten der Tatsache bewusst werden, dass eine Honorarberatung, wie sich an vielen Beispielen durchrechnen lässt nicht zwingend preiswerter und im Ergebnis schon gar nicht besser sein muss. Die Objektivität der Beratung verbessert sie indes unbestritten. 8. Ein fachlicher Mindeststandard und eine entsprechende Qualifikation zur Finanzdienstleistung erscheinen uns angeraten, um nicht zu sagen, selbstverständlich. Allerdings bleibt die Frage offen, wie man mit einer von den Verbänden geforderten „Alten-Hasen-Regelung“ den laufenden Alltag verbessern will. Ein solcher Schritt würde lediglich die Markteintrittsbarrieren der Zukunft verändern. Zudem bleibt zu klären, wie die Mindestqualifikation aussehen soll. Ein Test für Finanzdienstleister? Die Ergebnisse wären in vielen Fällen erschreckender als bei den Einbürgerungstests. Ein Studium? Hier werden zumeist wissenschaftliche Ansätze und Methoden gelehrt, weniger aber Praxisbezüge und für den Alltag erforderliches Detailwissen vermittelt. Ohnehin müsste zwischen Grundwissen, das jeder Berater haben sollte, und Spezialwissen, das für seine konkrete Dienstleistung erforderlich ist, unterschieden werden. 9. Völlig am Ziel vorbei schießt unseres Erachtens die erwogene Streichung der Ausnahmeregelungen für den Fondsvertrieb. Zum einen zeigen große Teile der unabhängigen Beraterlandschaft in Deutschland genauso wie die Betreuung in Banken und Vermögensverwaltungen täglich, dass eine gute oder schlechte Anlageberatung keine Frage des Institutstatus ist. Der Grenzverlauf zwischen guter und schlechter Beratung verläuft keineswegs zwischen Instituten und freien Vermittlern, sondern quer durch die Lager hindurch. Zum anderen belegt das Beispiel Österreich derzeit eindrucksvoll, dass Haftungsdächer, unter denen freie Vermittler tätig sind, den beratenen Kunden wenig dienlich sind, wenn sie für den Fall einer größer werdenden Haftungswahrscheinlichkeit (Meinl, Madoff, etc.) wieder abgebaut werden. Der Wegfall der Ausnahmeregelung, die bisher nicht ohne Grund bestand, führt unserer Ansicht nach zu einer standardisierten Beratung, die der individuellen Situation der Anleger weniger Rechnung trägt und würde viele Berater, die den mit einer Lizensierung verbundenen Aufwand eines Instituts nicht tragen können aus dem Markt drängen und oligopolistische Tendenzen mit allen unschönen Nebenwirkungen verstärken. Eine bessere Beratungsleistung verspricht die Maßnahme allerdings mehrheitlich nicht. Sollte der Gesetzgeber die Streichung der Ausnahmeregelungen allein aus Gründen der regulatorischen Vereinheitlichung verfolgen und am Ende der Beratungskette einen finanzstarken Haftenden vermuten, sollte er sich die Eigenkapitaldecken der entsprechenden Garanten noch einmal näher betrachten. 10. Die Umkehr der Beweislast ist aus Sicht der Verbraucher eine schöne Sache. Allerdings sollte der Perspektive der Berater eine ebenso große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zusätzliche detaillierte Dokumentationen erhöhen den Beratungsaufwand, dessen Kosten viele Anleger aber nicht tragen wollen. Zudem dürfte eine solche Maßnahme zu einer sprunghaften Ausweitung von Haftungsprozessen auf „Verdacht“ führen, weshalb wir diese Maßnahme ablehnen. Die Protokollpflicht wirft viele Fragen nach der Ausgestaltung auf. Als Anbieter eines der ältesten Protokolle zur Beratung von Anlegern mit Investmentfonds sind wir sehr gespannt auf die zukünftigen Anforderungen seitens des Ministeriums. Telefonische Aufzeichnungen oder gar mediale Mitschnitte halten wir mit Blick auf die Vertraulichkeit und den Datenschutz für problematisch. 11. Wir freuen uns über die Forderung nach größeren Anstrengungen zur allgemeinen Finanzbildung breiter Bevölkerungsschichten. Umso mehr als unser Haus zu den Gründungs- und Fördermitgliedern des Vereins zur Förderung der Investmentidee in Deutschland e.V. (FVI) gehört. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es häufig genug weniger an der Menge der zur Verfügung stehenden Informationen liegt, als vielmehr an ihrer Verständlichkeit. Wie heißt es in der Studie des Ministeriums so schön, „mehr Informationen bedeuten noch lange nicht mehr Beratungsqualität und Handlungssicherheit“. Es versteht sich von selbst, dass die bestehenden und noch zu begründenden Bildungsträger genauso wenig wie die Verbraucherzentralen zu eigenständigen Beratungsinstitutionen außerhalb der allgemeinen Marktregularien mutieren dürfen. Zu Recht wurde auf der Fachtagung die Frage gestellt, welche Instanz eigentlich die Verbraucherzentralen hinsichtlich ihrer Vorschläge und Beratungen prüfe. Die Drescher & Cie GmbH ist als Finanzinformationsdienstleister und langjähriger Marktbeobachter der deutschen Finanzdienstleistungsindustrie an konstruktiven Verbesserungen des Beratungsalltags interessiert. Wir verstehen die genannten Thesen und Gedanken als einen ersten Beitrag unseres Hauses zur laufenden Diskussion und würden uns freuen, wenn die eine oder andere Überlegung seitens des Ministeriums oder der federführenden Verbände aufgegriffen würde.
|