close

Login Drescher&Cie

Zugang zu diesem Bereich haben nur Mitarbeiter der Drescher&Cie GmbH.

Mitarbeiter-Login
Fonds & Recht PDF Drucken E-Mail

Fonds & Recht

Seminar zum Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen des Fondsvertriebs in Deutschland.

Mittlerweile zum dritten Mal veranstalteten wir unser zweitägiges Profiseminar Fonds & Recht am 24. und 25. Mai 2004. Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stand die gesamte Schnittmenge zwischen Investmentfonds und den sie betreffenden Gesetzen.

  • Was dürfen Fonds?
  • Was hat sich geändert?
  • Wer darf sie in der Zukunft noch vertreiben (Stand der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie)?
  • Wer muss für Fehlberatung haften?
  • Abschaffung der Zwischengewinne, typisches Anlegerprofil im Verkaufsprospekt, Super-OGAW, Widerruf des Verkaufsauftrags
  • und viele weitere Themen standen auf der Agenda.

Wenn diese Veranstaltung nicht ohnehin schon ein Pflichttermin im Kalender von Entscheidungsträgern der Investmentbranche geworden ist, empfiehlt sich eine Teilnahme vor allem zur Überprüfung des eigenen Kenntnisstands hinsichtlich des im Januar 2004 in Kraft getretenen Investment-Modernisierungsgesetz und der kürzlich in Brüssel verabschiedeten Wertpapierdienstleistungsrichtlinie.

Mit Dr. Christian Waigel und Roland W. Baum standen uns zwei Referenten zur Verfügung, die für ihre profunde Kenntnis der Materie bekannt sind und in den Workshops keine Fragen der Teilnehmer offen lassen. Wir freuen uns, dass wir kurzfristig ebenfalls Herrn Carsten Holetzek für unser Seminar begeistern konnten.

Wir sind stolz, mit Herrn Dr. Christian Waigel erneut einen Referenten und Diskussionspartner für die Veranstaltung gewonnen zu haben, der in seiner Person sowohl die fachliche Kompetenz des spezialisierten Juristen, als auch über nicht zu leugnende familiäre Bande ein hohes Verständnis für politische Prozesse im Vorfeld von Gesetzesnovellierungen auf sich vereint. Die Kanzlei Gassner, Stockmann & Kollegen (Dr. Waigel) berät Finanzdienstleistungskonzerne und Unternehmen als Fachanwälte für Investmentrecht.

Mit Roland W. Baum, Anwalt und namensgebender Mitbegründer des Baum Financial Services Law Team in Hamburg referierte am zweiten Seminartag ein ausgewiesener Kenner der deutschen Fondsindustrie. Roland W. Baum begleitet seit Jahren juristisch die Aktivitäten zahlreicher ausländischer Investmentgesellschaften.

Carsten Holetzek, Referent Recht bei Frankfurt Trust Investmentgesellschaft mbH, ist als Berater einer Investmentgesellschaft und der Fondsplattform Frankfurter Fondsbank idealer Ansprechpartner für entsprechende Fachfragen.

Konrad Adenauer Stiftung Sankt Augustin

Zusammenfassung

Auf Grund mehrerer Gesetzesnovellierungen, wie z.B. dem Investmentmodernisierungsgesetz, der Verabschiedung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie in Brüssel und einer drohenden Umsatzsteuer auf Provisionen gab es auch in diesem Jahr zahlreiche heiße Eisen, die im Verlauf der Vorträge und Diskussionen beleuchtet wurden. Mit Dr. Christian Waigel (Kanzlei Gassner, Stockmann & Kollegen), Roland W. Baum (Kanzlei Baum Financial Services Law Team) und Carsten Holetzek (Referent Recht bei Frankfurt Trust Investmentgesellschaft mbH) gelang es dem Veranstalter, der Drescher&Cie GmbH, einmal mehr etablierte Referenten zu finden, die mit ihrem profunden Sachverstand eine detaillierte Analyse des Sachverhalts ermöglichten.

Die "Vertreibung von der Insel der Glückseeligen", Zitat Dr. Waigel: Die bisherige Ausnahmevorschrift § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG, nach welcher die Institutspflicht für Vermittler offener Fonds entfiel, wird durch die vom Ministerrat am 27. April diesen Jahres verabschiedeten Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD) hinfällig. Somit wird sowohl die Anlage- und Abschlussvermittlung, als auch die reine Anlageberatung (also auch ohne Vermittlungsleistung) grundsätzlich aufsichtspflichtig und sieht lediglich noch das Haftungsdach als Befreiungsmöglichkeit als Ausnahmefall vor.

Im Artikel 3 der ISD sind die Mitgliedstaaten ermächtigt, Vertriebspersonen für eine Vielzahl von Wertpapierarten (ausdrücklich nicht nur für das Fondsgeschäft!) von einzelnen Erfordernissen der Richtlinie frei zu stellen und können derartige Ausnahmen in nationalen Gesetzen selbst regeln. Die bisherige Erlaubnis nach § 34c GewO reicht zukünftig vermutlich nicht mehr aus. Als Mindeststandard zur Umsetzung gilt nach Interpretation von Dr. Waigel in diesem Zusammenhang die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie. Diese sieht unter anderem einen Registereintrag, fachliche Qualifikation und eine Berufshaftpflichtversicherung (1 Mio. Euro pro Schadensfall und 1,5 Mio. Euro für alle Schadensfälle eines Jahres) vor.

Die Umsetzung der ISD in nationales Gesetz hat nun bis Mitte 2006 zu erfolgen, wobei Herr Dr. Waigel die Einhaltung dieses Zeitplans für fraglich hält. Hinsichtlich der Überlegungen, wie der deutsche Gesetzgeber nun seinen Spielraum nutzen wird, hält Herr Dr. Waigel grundsätzlich alles für möglich, plädiert jedoch für eine kleine Lösung, die möglichst nur das Fondsgeschäft von der Richtlinie ausnimmt (nicht alle möglichen Wertpapiere) und die bestehende Erlaubnis nach § 34c GewO um die entsprechenden Erfordernisse ergänzt. Er forderte die anwesenden Gäste auf, über Lobbyisten ihre Wünsche an die ab sofort tagenden Gremien und zuständigen Politiker heran zu tragen oder an entsprechenden Anhörungen teilzunehmen. Ungeachtet der Zulassungsregelungen für das Fondsgeschäft wird der Beratungsalltag sich zukünftig deutlich verändern müssen. Weitere Informations- und Aufklärungspflichten hinsichtlich der Empfehlungen, ihrer Begründungen, der Kosten etc. zeichnen sich ab.

Hinsichtlich des Investmentgesetzes und des Investmentsteuergesetzes, die seit 01. Januar 2004 das bisherige Kapitalanlagegesellschaftsgesetz und das Auslandsinvestmentgesetz abgelöst haben, waren sich sowohl Dr. Waigel, als auch Roland Baum und Carsten Holetzek darüber einig, dass die Novellierungen an einigen Stellen unverständlich und viele Detailfragen noch in zu erlassenden Rechtsvorschriften zu regeln sind. Dem "learning by error" werden später vermutlich entsprechende Korrekturgesetze und Verordnungen folgen müssen. Bisweilen ist man als Betrachter der Gesetze, der sich die zukünftige Praxis vorstellt, an ein altes Sprichwort erinnert: "Das Gegenteil von gut, ist gut gemeint!"

Die Referenten waren sich einig, dass sie die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Umsatzsteuer auf Bestandsprovisionen als möglicherweise gegeben erachten. Zur Frage ob dies auch für viele Jahre rückwirkend geschehen könnte, wollte man sich nicht direkt festlegen. Bestehende Gesetze würden dafür sprechen; ein "politischer Gnadenakt" nach entsprechender Lobbyarbeit sei jedoch nicht auszuschließen. Die sonst drohende Insolvenzwelle bei Finanzdienstleistern, Fragen nach möglicherweise unvollständigen Exmissionprospekten verschiedener Börsengänge der Branche und eventuelle Aufklärungspflichten der Finanzverwaltung sprechen für eine politische Lösung. Nach Erwartung der Referenten wird das Ergebnis eines augenblicklich laufenden Musterverfahrens in nächster Zeit die Marschrichtung der Finanzverwaltung erkennen lassen.

Das Seminar "Fonds & Recht" ist seinem Anspruch zur juristischen Detailschulung mit Workshopcharakter einmal mehr gerecht geworden. Die Ausführungen der Referenten haben gezeigt, dass es sich bei vielen Themen um laufende Prozesse handelt, deren Veränderungen regelmäßig verfolgt werden müssen. Somit wird jetzt schon deutlich, dass für ausreichende Themen beim nächsten "Fonds & Recht" im Jahr 2005 gesorgt sein wird. ... Ein Pflichttermin für jeden, der sich beruflich mit Fonds beschäftigt.

Fonds & Recht

1. Tag

Dr. Christian Waigel

Investmentgesetz: erlaubte Tätigkeiten, Europapass, Outsourcing, Rolle der Depotbank, Umbrella-Fonds und Teilfonds, Kostentransparenz und Aufklärung über Kick-backs, neue Verkaufsprospekte
Wertpapierdienstleistungsrichtlinie: Ausnahmevorschrift für den Vertrieb, Haftungsdach, neue Erlaubnispflichten, CESR und Wohlverhaltenspflichten, Initiativen der EU für die nächste Legislaturperiode
Gemischter Themenblock: Umsatzsteuer auf Bestandsprovisionen, Legitimationsprüfung, WPHG-Erfassung, und Outsourcing, Haftungsausschlsse für Berater, Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie

2. Tag

Roland W. Baum

Liberalisierte Anlagegrenzen, Hedge-Fonds, Prospekthaftung, Investmentsteuergesetz, Umsatzsteuer auf Bestandsprovisionen

Carsten Holetzek

Themen beider Tage aus Sicht einer Investmentgesellschaft